Die Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die sich als medizinisch-diagnostische und -therapeutische Hilfestellungen der Pflege an die Medizin umschreiben lassen, wie z.B.:
- Überwachung der Beatmung
- Tracheostoma-Versorgung
- Künstliche Ernährung über Magensonde oder intravenös
- Verbandwechsel
- Injektionen
- Medikamentengaben
- Vitalzeichenkontrollen
- etc.
Die Behandlungspflege ist nicht als Basis für eigenständig zu treffende Entscheidungen der Pflegenden gedacht. Behandlungspflegerische Tätigkeiten sind einer ärztlichen Weisungsbefugnis untergeordnet. Sie werden bei PNT ausschließlich von examinierten Pflegekräften ausgeführt.
